AGB:

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

Die folgenden Bestimmungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Firma aar-naval ltd. und Ihren Mitarbeitern (im folgenden ,wir' und ,uns' genannt) einerseits, sowie einem Auftraggeber (im folgenden auch ,Kunde' genannt) andererseits, soweit abweichende Regelungen nicht explizit und schriftlich durch die Geschäftsleitung der FA aar-naval ltd. anerkannt worden sind. Diese AGB gelten auch für folgende Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist. Bei unwirksam werden einzelner Bestimmungen dieser AGB bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Der Auftraggeber erklärt sich mit Auftragserteilung mit unseren AGB einverstanden.

§ 2 Angebote

Unsere Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend, sofern sich aus dem schriftlichen Angebot nichts anderes ergibt. Der Kunde prüft vor der Bestellung eigenverantwortlich, ob die beauftragten Leistungen seinen Vorstellungen entsprechen. Angebotsunterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und Maßangaben sind nur annähernd und unverbindlich. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder für Werbezwecke verwendet werden.

§ 3 Informelle Leistungen

Wir entwickeln Systemlösungen und erbringen Beratungsleistungen sowie betreuen Entwicklungs- und Fertigungsabläufe (Projektmanagement). Die informellen Dienstleistungen werden in Form von Berichten oder Empfehlungen - beispielsweise als Maßnahmenkatalog - erbracht. Die Beratungsleistung kann in Form von Besprechungen auch mündlich erfolgen. Unsere Beratungsleistungen und die daraus resultierenden Dokumente sind ausdrücklich nicht im Bereich der juristischen Beratung angesiedelt. Die Beratungsleistungen entbinden den Auftraggeber nicht von seiner Sorgfaltspflicht, gesetzliche Bestimmungen einzuhalten.

§ 4 Direkte Leistungen

Die direkten Leistungen werden durch Ablieferung der relevanten Unterlagen und Geräte erbracht. Im Falle von durchzuführenden Zertifizierungen gilt die Leistung auch dann als erbracht, wenn diese durch die autorisierte Stelle endgültig abgelehnt worden ist, und diese Ablehnung nicht durch uns zu verantworten ist. Letzterer Fall gilt auch dann als gegeben, wenn eine erfolgreiche Zertifizierung nur durch größere Änderungen an dem entsprechenden Gerät erreicht werden kann, und die Durchführung dieser Änderungen nicht explizit Gegenstand des Vertrages ist. Soweit nicht explizit anders festgelegt, bezieht sich ein Auftrag zur Lieferung eines Gerätes nur auf das Gerät selber, dieses wird zusammen mit aller für den Betrieb notwendigen Dokumentation ausgeliefert. Die Entwicklungsunterlagen und Fertigungszeichnungen sind ohne vorherige Absprache kein Bestandteil des Vertrages. Soweit Entwicklungsunterlagen für den Betrieb des Gerätes mitgeliefert werden müssen, sind diese vertraulich zu behandeln.

§ 5 Stornierung eines Auftrages

Im Falle eines vorzeitigen Rücktritts von einem bereits erteilten Auftrag oder dem Abbruch von selbigem ist der Auftraggeber zur Zahlung der bis dahin durch uns erbrachten Leistungen gemäß unserer Honorarsätze verpflichtet. Dem Auftraggeber erwachsen durch diese Zahlung keine Rechte an der bis dahin erbrachten Leistung.

§ 6 Lieferung und Fristenüberschreitung

Die Frist für die vollständige Erbringung einer Leistung beginnt mit Vertragsabschluß (Absendung der Auftragsbestätigung) jedoch nicht vor Eingang der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie einer vereinbarten Anzahlung bei uns. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Bei der Überschreitung des Ablieferungstermins kann der Auftraggeber nur im Falle des Leistungsverzuges durch uns, nicht jedoch bei Verzug durch unsere Subkontraktoren vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Bei höherer Gewalt oder sonstigen die Ausführung erschwerenden Ereignissen verlängert sich die Erfüllungsfrist entsprechend. Der Auftraggeber kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Wird durch solche Lieferhindernisse die Erbringung der vereinbarten Leistung völlig unmöglich, so werden beide Parteien von Ihren Vertragspflichten frei. Auch in diesem Falle steht dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch nicht zu. Der Auftraggeber kann neben Lieferung Verzugsschadensersatz nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

§ 7 Information und Vertraulichkeit

Alle Dienstleistungen werden auf Basis der vom Auftraggeber schriftlich oder mündlich zur Verfügung gestellten Informationen erbracht. Die vom Auftraggeber übermittelten Informationen werden streng vertraulich behandelt und ohne die vorherige Zustimmung des Auftraggebers nicht an Dritte weitergegeben. Gleiches gilt sinngemäß für alle eingesehenen oder vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten schriftlichen Unterlagen.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

Mängel müssen uns unverzüglich nach Feststellung und innerhalb von 21 Tagen nach Auftragserfüllung schriftlich angezeigt werden, andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch. Die erbrachten informellen Leistungen und Teilleistungen gelten jeweils als einwandfrei und vom Auftraggeber abgenommen, wenn der Auftraggeber dem nicht innerhalb von 21 Tagen nach jeweiliger Besprechung oder Erhalt des Berichtes unter Nennung der Beanstandungen schriftlich widerspricht. Einmal als vertragsgemäß anerkannte Leistungen können zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr gerügt werden. Mängelansprüche bestehen nicht bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes, bei fehlerhafter Montage oder Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritten, natürlicher Abnutzung, Schäden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, unsachgemäßer Wartung, dem Einsatz ungeeigneter Betriebsmittel, unsachgemäßer Lagerung oder sonstiger vom Kunden oder Dritten zu verantwortenden Umständen. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt ein Anspruch auf Schadensersatz unberührt. Als Gewährleistung kann der Auftraggeber zunächst nur kostenlose Nachbesserung verlangen. Wir sind bei gerügten Mängeln nach unserer Wahl zur Durchführung einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt, Mängel selbst zu beseitigen oder beseitigen zu lassen, es sei denn, wir sind mit der Beseitigung des Mangels in Verzug oder er ist durch dringende betriebliche Erfordernisse oder Gefahr in Verzug zur Mängelbeseitigung gezwungen. Schlägt die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung aus von uns zu vertretenden Gründen fehl oder halten wir eine uns gesetzte Frist für die Nacherfüllung schuldhaft nicht ein, so kann der Kunde -im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften- nach seiner Wahl den Vertragspreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Wir haften für Schäden -gleich aus welchem Rechtsgrund- nur bei nachgewiesenem Vorsatz oder nachgewiesener grober Fahrlässigkeit. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht für Mängel, welche arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit garantiert wurde, sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen. Die gesetzlichen Fristen gelten auch bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

§ 9 Zahlungsmodalitäten

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen. Die Bezahlung erfolgt aufgrund der in diesen AGB genannten Honorar- und Verrechnungssätze anhand der tatsächlich erbrachten Leistungen oder aufgrund eines durch uns erstellten Angebotes, welches dem Auftrag zugrunde gelegt wurde. Für Aufträge mit einem Volumen über 3000,00 € ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 40% des Angebotspreises zu leisten. Die Vereinbarung von die Ableistung begleitenden Teilzahlungen für größere Projekte ist möglich. Abgelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungen unser Eigentum. Ist der Kunde Kaufmann, behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Der Kunde darf die in unserem Eigentum stehende Ware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußern, sofern er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des Liefergegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt der Kunde mit seiner Zahlung -bei vereinbarten Teilzahlungen mit einer Teilzahlung- in Verzug oder kommt er seinen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, so können wir unbeschadet unserer Rechte nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt Leistung verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle erforderlichen Wartungsarbeiten und Instandsetzungsarbeiten unverzüglich durchführen zu lassen. Eigentumsvorbehaltsware darf nur mit unserer schriftlichen Zustimmung verpfändet, sicherungsübereignet, vermietet, oder an Dritte weitergegeben werden. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Kunde uns sofort schriftlich zu verständigen und den Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Die Kosten zur tatsächlichen und rechtlichen Verfolgung unseres Sicherungseigentums trägt der Kunde, soweit sie nicht von Dritten zu erlangen sind. Wir sind berechtigt, für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden gegen Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern der Kunde eine ausreichende Versicherung nicht selbst nachweist. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 5% über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt unberührt. Das Recht des Kunden, gegen unsere Forderungen aufzurechnen, ist ausgeschlossen, es sei denn, seine zur Aufrechnung gestellte Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig zuerkannt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus dem gleichen Vertrag geltend machen.

§ 10 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Birmingham, Großbritannien. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

§ 11 Honorar- und Verrechnungssätze

Alle Beträge verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
Bürokosten werden nicht gesondert berechnet.

Tagessatz für Ingenieurtätigkeiten 600 €
Stundensatz für Sekretärsarbeiten 35 €
Fahrtkosten je km (100 km frei) 0,55 €
Sonstige Reisekosten je nach Aufwand
Datum: Januar 2008
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